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Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Gespanne auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt nach wie vor Tempo 80.
1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug
2. Voraussetzung: Der Anhänger
3. Voraussetzung: Gewichtsverhältnisse
| Gewicht des leeren Zugfahrzeugs |
Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers in Prozent vom leeren Zugfahrzeug |
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| Anhänger/Wohnanhänger ohne Bremse oder ohne hydraulische Stoßdämpfern | 100 % |
30 % |
Wohnanhänger mit Bremse und mit hydraulischen Stoßdämpfern |
100 % |
80 % |
Anhänger mit Bremse und mit hydraulischen Stosdämpfern |
100 % |
110 % |
Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers weder die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs, wie im Fahrzeugschein eingetragen, noch das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs überschreiten.
4. Voraussetzung: Reifen des Anhängers
5. Voraussetzung: TÜV-Bestätigung
6. Voraussetzung: Bescheinigung der Zulassungsstelle
Mit der Bestätigung des TÜV erhalten Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle
Die Auskunft für Sachverstand:
infocall 0190 - 890019 (3,63 DM/min)
Bemerkung: Diese Information wurde der
Broschüre "SMV Gespann 3.00 50000Lö" entnommen, veröffentlicht vom
TÜV NORD Strassenverkehr GmbH
30519 Hannover, Am TÜV 1
Tel.: 0511 - 986-0
www.tuev-nord.de
Die Fighter Klassenvereinigung e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und
Gültigkeit!