Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Gespanne auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt nach wie vor Tempo 80.

1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug

2. Voraussetzung: Der Anhänger

3. Voraussetzung: Gewichtsverhältnisse

  Gewicht des leeren
Zugfahrzeugs
Zulässiges Gesamtgewicht
des Anhängers in Prozent vom leeren Zugfahrzeug
Anhänger/Wohnanhänger ohne Bremse oder ohne hydraulische Stoßdämpfern

100 %

30 %


Wohnanhänger mit Bremse und mit hydraulischen Stoßdämpfern

100 %

80 %


Anhänger mit Bremse und mit hydraulischen Stosdämpfern

100 %

110 %

Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers weder die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs, wie im Fahrzeugschein eingetragen, noch das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs überschreiten.

4. Voraussetzung: Reifen des Anhängers

5. Voraussetzung: TÜV-Bestätigung

6. Voraussetzung: Bescheinigung der Zulassungsstelle

Mit der Bestätigung des TÜV erhalten Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle

Die Auskunft für Sachverstand:
infocall 0190 - 890019 (3,63 DM/min)


Bemerkung: Diese Information wurde der Broschüre "SMV Gespann 3.00 50000Lö" entnommen, veröffentlicht vom
TÜV NORD Strassenverkehr GmbH
30519 Hannover, Am TÜV 1
Tel.: 0511 - 986-0
www.tuev-nord.de
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